Begleitetes Fahren mit 17 Jahren.
- in vielen Bundesländern wird das "Begleitete Fahren ab 17" eingeführt. Welches für mehr Verkehrssicherheit junger Fahranfänger sorgen soll.
Mehr Sicherheit durch mehr Fahrpraxis! Im Land Brandenburg ist das "Begleitete Fahren ab 17" seit dem 01.02.2006 möglich.
Auf die richtige Begleitung kommt es an!
Zukünftig darfst du nach bestandener Prüfung bereits mit 17 Jahren Auto fahren, allerdings muss bei jeder Fahrt eine Begleitperson anwesend sein. Bei der Antragsstellung muss die Begleitperson (es können auch mehrere sein) bereits angegeben werden.
Durch die neue Regelung kannst du- nur mit Zustimmung des gesetzlichen Vertreters - deine Führerschein Ausbildung Klasse B oder BE bereits mit 16,5 Jahren beginnen. Die Klasse B schließt die Klasse M,L und S ein, hier darfst du ohne Begleitung fahren, weil du das Mindestalter für diese Klassen bereits erreicht hast.
Wann kann ich zur Prüfung?
3 Monate vor Vollendung des 17.Lebensjahres darf die theoretische Prüfung abgelegt werden, 1 Monat vor dem 17 Geburstag die praktische Prüfung. Nach erfolgreich abgelegter Prüfung erhälst du mit Vollendung des 17.Lebensjahres eine befristete Prüfbescheinigung. Diese ist im gesamten Bundesgebiet gültig, nicht aber im Ausland!
Deine Auflage: bis zur Vollendung des 18.Lebensjahres nur in Begleitung fahren.